Anmerkung:
Wenn diese Stoffe in Gefen mit einem Fassungsraum von hchstens 450 l verpackt werden, sind sie den Vorschriften fr die Markierung, Kennzeichnung und Prfung von Verpackungen der Kapitel 4.1, 5.2 und 6.1 nicht unterstellt, vorausgesetzt, die Anforderungen von 2.3.2.5 werden erfllt.
Im Befrderungsdokument muss folgende Erklrung aufgenommen werden:
"Befrderung gem des IMDG-Codes 2.3.2.5"/"Transport in accordance with 2.3.2.5 of the IMDG Code" (siehe 5.4.1.5.10).

Die allgemeinen Vorschriften von 4.1.1, 4.1.2 und 4.1.3  mssen erfllt sein.